Wie wird der Datenschutz der Informationen im ESTA-Antrag von www.estaregistrierung.org sichergestellt und wer hat Zugriff darauf?

Wie lange werden die Daten im ESTA-Antrag für die Erteilung einer Reisegenehmigung gespeichert?

Geben estaregistrierung.org und das amerikanische Heimatschutzministerium DHS jegliche ESTA-Daten an andere weiter?

 

Wie wird der Datenschutz der Informationen im ESTA-Antrag von www.estaregistrierung.org sichergestellt und wer hat Zugriff darauf?

Die für die ESTA-Anträge erforderlichen und übermittelten Informationen und Daten der Antragsteller unterliegen den gleichen Datenschutzvorschriften und –kontrollen, die für ähnliche Programme zur Überprüfung von Reisenden gelten. Zugriff auf solche Daten haben nur Personen, die für den Anbieter der Website www.estaregistrierung.org arbeiten und die Befugnis haben, die Anträge weiter manuell zu bearbeiten.

 

Wie lange werden die Daten im ESTA-Antrag für die Erteilung einer Reisegenehmigung gespeichert?

Jegliche angegebene Daten zur Registrierung eines ESTAs werden solange auf www.estaregistrierung.org gespeichert, bis die Genehmigung erteilt wurde und an den Antragsteller per E-Mail übermittelt wurde. Danach werden die Informationen und Daten automatisch aus dem System gelöscht.

Die Daten werden zur Genehmigung an das amerikanische Heimatschutzministerium DHS weitergeleitet, und bleiben für die zwei Jahre Gültigkeit oder bis der Reisepass des Reisenden abläuft aktiv im System gespeichert. Das DHS behält die Informationen des Reisenden nach Ablauf dieser Zeit nochmals für ein Jahr plus weitere 12 Jahren, um diese im Falle einer Strafverfolgung, der nationalen Sicherheit oder einer Ermittlung vorlegen zu können. Nach dieser Archivierungszeit sind die Daten nur noch einer begrenzten Anzahl von befugten Beamten zugänglich und müssen im Einklang mit den CBP-Grenzschutzbefugnissen und –mission aufbewahrt werden. Sollte ein Suchbefehl im Rahmen einer Strafverfolgung oder Ermittlung auf den Besitzer einer Reisegenehmigung ausgeschrieben sein, muss die ESTA-Genehmigung für die gesamte Dauer des Prozesses zugänglich sein.

 

Geben estaregistrierung.org und das amerikanische Heimatschutzministerium DHS jegliche ESTA-Daten an andere weiter?

Die Anbieter der Website www.estaregistrierung.org oder sonstige betreibende Websites sind nicht befugt jegliche Daten der Antragsteller an Dritte weiterzugeben außer an die US-Behörde zur Genehmigung der Anträge. Das Heimatschutzministerium selbst kann die Informationen wenn nötig an andere Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika, wie das Außenministerium, zu bestimmten Zwecken weitergeben. Ein Grund für die Weitergabe der Informationen an einen Konsulatsbeamten des Außenministeriums ist die daraus resultierende Entscheidung über eine Visumsgenehmigung für einen Reisenden, nach vorheriger Ablehnung seiner beantragten Reisegenehmigung.

Ebenfalls werden Daten von dem Heimatschutzministerium auch an ausländische Behörden weitergegeben, falls diese bei einer Strafverfolgung, Ermittlung, der Terrorbekämpfung oder Erhebung von Geheimdienstinformationen im Zusammenhang mit nationaler oder internationaler Sicherheit oder transnationaler Kriminalität nützlich sein könnten gemäß dem Privacy Act System of Records Notice aus dem US-Bundesgesetzregister.