FAQs zu ESTA wegen der Corona-Krise

  1. Kann ich mein ESTA stornieren, da ich ja jetzt nicht in die USA reisen kann?
    Antwort: Ihr ESTA ist nach Beantragung in den meisten Fällen für zwei Jahre gültig. Eine Stornierung ist nicht möglich. Die Reisebeschränkung in den USA ist nur vorübergehend. Nachdem diese aufgehoben wurde, können Sie wieder in die USA einreisen.
     
  2. Was passiert, wenn ich trotz der Einreisebeschränkung versuche in die USA zu reisen?
    Wenn Sie in den USA einreisen und sich innerhalb von vierzehn Tage in einem Land des Schengenraums oder in einem anderen betroffenen Gebiet aufgehalten haben, wird Ihr ESTA von den Behörden storniert. Sie können auch später mit dem ESTA nicht mehr in die USA einreisen.
     
  3. Mein ESTA wurde storniert, erhalten ich jetzt mein Geld zurück?
    Wird Ihr ESTA storniert, obwohl Sie entgegen der Ankündigung der US-Regierung einreisen, erhalten Sie keine Rückerstattung.
     
  4. Ich wohne zwar im Schengenraum, war aber in den letzten vierzehn Tagen in keinem Land, auf das sich die Proklamation bezieht. Darf ich in die USA einreisen?
    Die Proklamation gilt nur für Reisende, die sich innerhalb von vierzehn Tagen im Schengenraum oder in einem anderen der betroffenen Gebiete aufgehalten haben. Trifft das auf Sie nicht zu, können Sie ohne Probleme einreisen. Denken Sie aber daran, dass Sie auf den Weg in die USA die betroffenen Gebiete auch auf der Durchreise nicht betreten dürfen.
     
  5. Ich hatte eine Reise durch die USA geplant. Leider wurde mir das durch die Proklamation des Präsidenten unmöglich. Mein ESTA wurde annulliert. Jetzt befinde ich mich schon seit vierzehn Tagen außerhalb der genannten Länder. Wie kann ich jetzt in die USA einreisen?
    Da Ihr ESTA annulliert wurde, müssen Sie diese zunächst neu beantragen und danach versuchen, erneut in die USA einzureisen.
     
  6. Ich muss nach einer Stornierung meine ESTA neu beantragen. Wird jetzt erneut die Gebühr fällig?
    Ja, wenn das ESTA aufgrund der Proklamation storniert wurde, müssen Sie den Antrag komplett neu stellen. Auch sämtliche Gebühren müssen Sie erneut entrichten.
     
  7. Meine ESTA wurde zwar annulliert, aber ich glaube, dass ich unter den Ausnahmeregelungen fallen. Was soll ich jetzt tun?
    Wenn Sie sich im Ausland befinden und glauben, dass die Proklamation auf Sie nicht zutrifft, erhalten Sie weitere Informationen von Ihrem Luftfahrtunternehmen. Wenn Sie sich noch vor der Reise befinden und glauben, dass Sie unter einer Ausnahmeregelung fallen, lassen Sie sich besser vor der Reise beraten. Dadurch verhindern Sie unangenehme Reiseunterbrechungen.
     
  8. Ich bin im Ausland und möchte eine Ausnahme zur Einreisebeschränkung haben. Wie erhalte ich diese?
    Wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft oder an Ihr Konsulat. Dort helfen Ihnen die Mitarbeiter gerne weiter.
     
  9. Ich komme aus einem Land, für das die Einreisebeschränkung gilt. Ich habe aber kein ESTA, sondern ein Visum. Gilt das jetzt auch für mich?
    Die Proklamation ist unabhängig von einem Visum oder ESTA. Wenn Sie in einem der genannten Länder waren, dürfen Sie nicht einreisen, ob Sie nun ein Visum oder ein ESTA haben.
     
  10. Ich bin durch ein Schengenland gereist, habe es aber nicht betreten. Darf ich jetzt in die USA einreisen?
    Nein. Die Beschränkung gilt auch für Sie. Sie können nicht einreisen, wenn Sie vierzehn Tage zuvor in einem Schengenland waren. Dazu zählt auch die Durchreise.
     
  11. Was erwartet mich, wenn ich auf die Frage, ob ich in den letzten vierzehn Tagen in einem betroffenen Land war, nicht die Wahrheit sage?
    Wenn Sie den ESTA-Antrag ausfüllen, müssen Sie die Wahrheit sagen. Ändert sich die Aussage im Laufe der Zeit, kann das ESTA nachträglich entzogen werden. Eine Falschaussage kann strafrechtliche und verwaltungstechnische Konsequenzen für Sie haben.
     
  12. Dürfen auch US-Bürger und LPR nicht mehr einreisen?
    US-Bürger, die einen ständigen Wohnsitz in der USA haben und Lawful Permanent Resistenz (Inhaber einer sogenannten Greencard) dürfen in die USA zurückkehren. Allerdings gibt es momentan nur 13 Flughäfen, die solche Reisende aufnehmen. Nach der Ankunft sind weitere Tests und Gesundheitsuntersuchungen notwendig.
     
  13. Dürfen Ehepartner von US-Bürgern und LPR in die Staaten einreisen?
    Die Proklamation nennt verschiedene Ausnahmen. Dazu gehören auch die Ehepartner von US-Amerikanern und rechtmäßig ständigen Einwohnern. Für Sie gelten die gleichen Einreisebedingungen wie für US-Bürger (siehe Punkt 12).
     
  14. Ich habe einen Pass für ein Schengenland, lebe aber derzeit in Großbritannien. Gilt das Einreiseverbot auch für mich?
    Das Ausstellungsland ist für die Einreise nicht von Bedeutung. Wichtig ist, wo Sie sich in den letzten vierzehn Tagen vor der Einreise aufgehalten haben. Großbritannien (ausgenommen europäische Überseegebiete) gehört zu den Ländern, von denen aus keine Einreise möglich ist. Deshalb dürfen Sie auch von Großbritannien nicht einreisen.
     
  15. Ich bin mit einem ESTA, das bald abläuft, in die USA eingereist. Jetzt kann ich die USA nicht rechtzeitig verlassen. Was kann ich tun, damit ich keine Strafe bezahlen muss?
    ​Aufgrund der derzeitigen Notlage ist es der Einwanderungsbehörde und den Grenzschutzbehörden möglich, den ESTA-Antrag um höchstens 30 Tage zu verlängern. Damit können Sie die USA verlassen, ohne dass Sie eine Strafe bezahlen müssen. Dazu wenden Sie sich an das USCIS (US Citizenship and Immigration Services) oder an die Zollbehörden (CBP – Custom and Border Protection).